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   BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21   

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BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21 (https://dejure.org/2022,4069)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2022 - 1 B 65.21 (https://dejure.org/2022,4069)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2022 - 1 B 65.21 (https://dejure.org/2022,4069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Risiko möglicher Vermögensnachteile durch die Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Risiko möglicher Vermögensnachteile durch die Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Erhebliche Nachteile bei Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (hier: verneint)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.10

    Anspruch auf Einbürgerung; Einbürgerung; Einbürgerungsanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21
    b) Unabhängig davon ist in der - auch vom Berufungsgericht herangezogenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein Einbürgerungsbewerber, der sich auf einen Ausnahmegrund nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG beruft, darlegungs- und materiell beweispflichtig nicht nur für die Bezeichnung der drohenden Nachteile nach Grund und voraussichtlicher Höhe als auch für die Wahrscheinlichkeit, mit der diese bei Aufgabe der Staatsangehörigkeit einzutreten drohen, ist, sondern auch für die Unmöglichkeit, das Entstehen der Nachteile durch zumutbare Maßnahmen abzuwenden oder zu begrenzen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 Rn. 31).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 und vom 5. November 2018 - 1 B 77.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 und vom 5. November 2018 - 1 B 77.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2018 - 1 B 45.18

    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21
    Ist die angegriffene Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so hat sich das Zulassungsbegehren mit jeder dieser Begründungen substantiiert auseinanderzusetzen und für jede der Begründungen einen Revisionszulassungsgrund darzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 5 B 60.13 - juris Rn. 2 m.w.N., vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 - Buchholz 402.242 § 81 AufenthG Nr. 3 Rn. 2 und vom 17. September 2018 - 1 B 45.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 77.18

    Darstellen des deutschen Namens auf dem deutschen Aufenthaltstitel in gleicher

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 und vom 5. November 2018 - 1 B 77.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14

    Schicksal des vorläufigen Aufenthaltsrechts bei Antragsablehnung; zum zumutbaren

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21
    Ist die angegriffene Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so hat sich das Zulassungsbegehren mit jeder dieser Begründungen substantiiert auseinanderzusetzen und für jede der Begründungen einen Revisionszulassungsgrund darzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 5 B 60.13 - juris Rn. 2 m.w.N., vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 - Buchholz 402.242 § 81 AufenthG Nr. 3 Rn. 2 und vom 17. September 2018 - 1 B 45.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.09.2013 - 5 B 60.13

    Anspruch auf Unterkunftsangebote in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21
    Ist die angegriffene Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so hat sich das Zulassungsbegehren mit jeder dieser Begründungen substantiiert auseinanderzusetzen und für jede der Begründungen einen Revisionszulassungsgrund darzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 5 B 60.13 - juris Rn. 2 m.w.N., vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 - Buchholz 402.242 § 81 AufenthG Nr. 3 Rn. 2 und vom 17. September 2018 - 1 B 45.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 VR 9.18

    Schutzwürdigkeit einer familiären Beziehung auch durch das Bestehen oder

  • BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22

    Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen

    Sie genügt den Anforderungen des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO an die Darlegung einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht (vgl. insoweit nur BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 1 B 65.21 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2023 - 19 A 4347/19

    Einbürgerung; Identität; Reisepass; Mitwirkungspflicht; Flüchtling;

    Zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Mai 2023, a. a. O., Rn. 52, und vom 10. Mai 2023 - 19 A 1319/22 -, juris, Rn. 18; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 1 B 65.21 -, juris, Rn. 12.
  • BVerwG, 01.11.2022 - 1 B 57.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rüge der

    Die Beschwerde legt nicht substantiiert dar, dass die zu klärende Rechtsfrage für den zu entscheidenden Streitfall entscheidungserheblich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2021 - 1 B 62.21 - juris Rn. 2 und vom 10. Januar 2022 - 1 B 65.21 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 19 A 1474/23
    BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2023 - 8 B 42.22 -, juris, Rn. 26, vom 12. Oktober 2022 - 1 B 53.22 -, juris, Rn. 6, vom 10. Januar 2022 - 1 B 65.21 -, juris, Rn. 3 m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. März 2023 - 19 A 407/22.A -, juris, Rn. 10, vom 21. Februar 2023 - 5 A 2398/22.A -, juris, Rn. 11, vom 27. Juli 2022 - 4 A 1148/19.A -, AuAS 2022, 190, juris, Rn. 10, und vom 17. Januar 2022 - 19 A 1784/21.A -, juris, Rn. 6.
  • VG Neustadt, 07.09.2022 - 5 K 63/22

    Einbürgerung eines US-Bürgers; doppelte Staatsbürgerschaft

    Für das Entstehen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG beachtlicher Nachteile ist der Einbürgerungsbewerber darlegungs- und materiell beweispflichtig (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 1 B 65/21 -, juris).
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